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@Labournet Germany /Sanktionen nach dem BVerfG-Urteil zu Hartz-IV-Sanktionen – wie weiter?

08.04.2022 00:44

21. März 2022
Sanktionen nach dem BVerfG-Urteil zu Hartz-IV-Sanktionen – wie weiter?
https://www.labournet.de/politik/erwerbs...uer-sanktionen/
Dossier
Wer nicht spurt, kriegt kein Geld„… Vor allem hat das Urteil sofortige Wirkung – und sorgt daher zumindest aufschubweise für Sanktionsfreiheit für neue Fälle. Das Bundesarbeitsministerium (BMAS) hat nach Informationen des »nd« die Jobcenter aufgefordert, bis zur Klärung der Umsetzung des Urteils zu den Hartz-IV-Sanktionen vorerst keine neuen Sanktionsbescheide zu vollstrecken


21. März 2022
Sanktionen nach dem BVerfG-Urteil zu Hartz-IV-Sanktionen – wie weiter?

Dossier
Wer nicht spurt, kriegt kein Geld„… Vor allem hat das Urteil sofortige Wirkung – und sorgt daher zumindest aufschubweise für Sanktionsfreiheit für neue Fälle. Das Bundesarbeitsministerium (BMAS) hat nach Informationen des »nd« die Jobcenter aufgefordert, bis zur Klärung der Umsetzung des Urteils zu den Hartz-IV-Sanktionen vorerst keine neuen Sanktionsbescheide zu vollstrecken. (…) Bereits sanktionierte würden hingegen weiterhin sanktioniert bleiben – und nur auf 30 Prozent zurückgestuft. Auch seien neue Verfahren wegen Regelverstößen weiterhin einzuleiten, nur eben erstmal nicht zu sanktionieren. (…) Wir »haben vereinbart, in den nächsten zwei, drei Wochen zunächst mal keine Sanktionen auszusprechen, auch nicht im Jugendbereich.« Auch bei den Jobcentern in kommunaler Trägerschaft haben sich nach Recherchen von »nd« mehrere dazu entschieden, übergangsweise erst einmal nicht mehr neu zu sanktionieren. (…) Ein großer Unsicherheitsfaktor, der mit zu dem derzeitigen Sanktionsaufschub geführt hat, ist die Frage, wer ab sofort ein Härtefall ist – und als solcher nicht mehr sanktioniert werden darf. (…) »Hier sind Abstimmungen mit dem BMAS, den Ländern und kommunalen Spitzenverbänden notwendig.« »Die einzige Ausnahme bei den Sanktionen bleiben die Meldeversäumnisse. Diese werden wir weiter verhängen, weil wir damit rechnen, dass sie in ihrer heutigen Form Bestand behalten«, sagte Worm. Das diese auch bei der BA weiter geahndet werden, bestätigte eine Sprecherin der Bundesagentur für Arbeit…“ Artikel von Alina Leimbach vom 07.11.2019 beim ND online externer Link: „Sanktionsaufschub in den Jobcentern. Nach dem Urteil zu Hartz-IV-Sanktionen bittet das Arbeitsministerium um Vollzugsstopp neuer Sanktionen“, siehe dazu u.a. die vorläufige Weisung der BA und des BMAS zu Sanktionen und Tacheles-Hinweise:

Abkehr vom „Sanktionsmoratorium“: Bundesregierung beschließt Fortführung der überwiegenden Zahl der Sanktionen in der Grundsicherung New
„Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat Ende Februar 2022 einen Referentenentwurf für das in der Koalitionsvereinbarung der Bundesregierung vereinbarte Sanktionsmoratorium vorgelegt. Der Entwurf des Ministeriums sah vor, die geltenden Sanktionsregelungen bis zum Jahresende 2022 befristet außer Kraft zu setzen. In der Sitzung des Bundeskabinetts am 15. März 2022 hat die Bundesregierung dagegen nun einen wesentlich veränderten Gesetzentwurf verabschiedet, der die Sanktionen gerade nicht abschafft, sondern die weit überwiegende Zahl beibehält. (…) Indem die Sanktionsregelungen bei Meldeversäumnissen bestehen bleiben, bekennt sich die Bundesregierung zur Fortführung der Mehrzahl der Sanktionen. Ein Moratorium ist definiert als „vereinbarter oder gesetzlich angeordneter Aufschub“. Mit dem neu verabschiedeten Gesetzentwurf kann deshalb nicht mehr ernsthaft von einem Sanktionsmoratorium gesprochen werden, denn unter normalen Umständen entfielen etwa vier Fünftel der Sanktionen auf einfache Meldeversäumnisse, die weiter sanktioniert werden sollen. (…) Der Paritätische fordert, Sanktionen grundsätzlich abzuschaffen. Die Regelsätze der Grundsicherung unterschreiten regelmäßig schon jetzt das soziokulturelle Existenzminimum, das nicht zusätzlich gekürzt werden darf. Er fordert die demokratischen Fraktionen im Deutschen Bundestag auf, die vorgeschlagenen Verschärfungen zurückzuweisen und ein Sanktionsmoratorium zu verabschieden, dass seinen Namen verdient. Das setzt voraus, dass alle Sanktionen ausgesetzt werden.“ Fachinfo des Paritätischen Gesamtverbandes vom 17. März 2022 externer Link mit Link zum Referentenentwurf vom 28. Februar 2022 und zum verabschiedeten Regierungsentwurf vom 16. März 2022, siehe auch:
Vom Sanktionsmoratorium zum Sanktionsmoratömchen
„Im Koalitionsvertrag hieß es noch: „wir setzen alle Sanktionen für ein Jahr aus“. Daraus wurde dann im Endeffekt ein „Moratömchen“, welches ab dem 1. des Monats nach Verkündung, also vermutlich ab 1. Mai, bis Ende Dezember 2022 dann gelten soll. Also statt den zuerst angekündigten 12 Monaten dann lediglich sieben Monate gelten soll. Im verabschiedeten Regierungsentwurf heißt es jetzt: nur die Sanktionen nach § 31a SGB II werden ausgesetzt. Das heißt: die “Meldeversäumnisse”, also die Sanktionen nach § 32 SGB II, werden weiterhin sanktioniert. Diese Meldeversäumnisse machen aber ca. 70 % aller Sanktionen aus.
Zudem besteht die Gefahr, dass die sog. Pflichtverletzungen, also die Sanktionen nach § 31a SGB II, die jetzt im Rahmen des Moratoriums nicht sanktioniert werden dürfen, nachträglich noch sanktioniert werden. Denn nach § 31b Abs. 1 S. 5 SGB II ist bis zu sechs Monate nach dem sog. Pflichtversäumnis noch eine Sanktion möglich. Es besteht somit die ernste Gefahr, dass das schönklingende Sanktionsmoratorium ab Jan. 2023 mit nachträglich durchgeführten Sanktionen durch die Jobcenter ausgehöhlt werden.
Soviel zum Thema „MEHR FORTSCHRITT WAGEN“ durch die Ampel. Bürgergeld bleibt Hartz IV, solange nicht bedarfsdeckende Regelleistungen gezahlt und die Sanktionen abgeschafft werden!“
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