Neues von eurer Sprechstunden-AG.
Das Grundgesetz (Artikel 9, Absatz 3) garantiert für jede*n, unabhängig von Beruf, Alter oder auch Nationalität, die Bildung von "Vereinigungen zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbeziehungen". Zusammengefasst bedeutet dies das Recht, sich gewerkschaftlich zu organisieren, oder selbst Gewerkschaften zu bilden.
Des weiteren heißt es: "Abreden, die dieses Recht einschränken oder zu behindern suchen, sind nichtig, hierauf gerichtete Maßnahmen sind rechtswidrig." Dieser Absatz wird interessant, wenn es um Repression gegen Gewerkschaften oder individuelle Repressalien von Chef*innen gegen gewerkschaftlich organisierte Arbeiter*innen geht.
Mehr nachlesen könnt ihr bei Wolfgang Däubler, siehe Foto.
Für Fragen und Anregungen: besucht unsere Sprechstunde der FAU Plauen in der Bahnhofstraße 41 in Plauen, jeden Montag von 16.30 bis 18.00, derzeit bitte mit 2G-Nachweis.
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